Seit Juli 2020 haben die Krankenkassen die podologische Therapie auch auf Patienten ohne diagnostiziertes diabetisches Fußsyndrom ausgeweitet. Dazu gehören insbesondere Patienten mit Nervenschädigungen, an den unteren Extremitäten - wie etwa Taubheitsgefühle, Kribbeln oder Gangunsicherheit - allerdings auch Querschnittspatienten.