Unsere Nägel haben eine Schutzfunktion und wachsen genau aus diesem Grund immer wieder nach. Daher ist der richtige Nagelschnitt sehr wichtig, um Probleme zu minimieren bzw. zu vermeiden:
Die Nägel sollten am besten gerade und nicht zu kurz geschnitten werden.
Zur Orientierung ist es hiflreich, einen weißen Nagelrand stehen zu lassen. Der Nagel soll idealerweise mit der Zehenkuppe abschließen. (So werden unnötige kleine Verletzungen vermieden)
Falls nach dem Nagelschnitt noch spitze Ecken an den Seiten verbleiben: Nicht herausschneiden, sondern leicht abfeilen! Dadurch wird die Gefahr von z. B. Entzündungen im Nagelfalz oder einwachsenden Nägeln minimiert.
Erbliche Veranlagung
Stress
Viel Sonne, Solarium
Alkohol, Zigaretten, ungesunde Ernährung
Die Produktion der Schweiß- und Talgdrüsen nimmt mit dem Alter ab
Medikamente (z.B. Blutdrucksenker, Diuretika)
Übermäßige Körperhygiene
Was kann man dagegen tun?
Nur in Maßen duschen und pH-neutrale Duschgels benutzen.
Tägliche Hautpflege mit geeigneten Pflegeprodukten (z.B. Schäume oder Lotionen), die Lipide (z.B. Nachtkerzenöl, Shea-Butter, Lanolin) enthalten.
Bei kleinen Rissen hilft für eine antibakterielle Wirkung ein Pflegeprodukt, das zusätzlich z.B. Microsilber enthält.
Bei tiefen Rissen empfehlen wir einen Termin bei uns. Warten Sie nicht, bis Einblutungen in den Rissen entstehen!
Die Dauer einer podologischen Behandlung dauert in der Regel zwischen 30 und 40 Minuten. Die Kosten hängen von der zugrundeliegenden Problematik sowie dem Zeitaufwand ab.
Das hängt von Ihrem Rezept und dem ausgestellten ICD-10-Code ab. Bsp.: Bei der Diagnosegruppe DF (Diabetischer Fuß) sind folgende Codes abrechenbar: E10.74; 11.74; 12.74; 13.74; 14.74 sowie G63.2 für die Diabetische Polyneuropathie. Bei anderen Codes muss der Zusatz “Diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie”, “Diabetisches Fußsyndrom mit Angiopathie” oder“Diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie und Angiopathie” im Diagnosetext stehen.
Falsch ausgestellte Heilmitttelverordnungen werden von uns nicht mehr akzeptiert!
Seit einiger Zeit übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten einer podologischen Behandlung für Patienten mit der Diagnose QF (Querschnittssyndrom) und NF (Schädigung am Fuß aufgrund einer Neuropathie). Befragen Sie dazu bitte Ihren behandelnden Arzt!
Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie die Behandlung auf jeden Fall erst einmal selbst bezahlen, können sich aber diese Kosten u.U. von Ihrer Krankenkasse (abhängig von Ihrem Tarif) zurückerstatten lassen.