Die Ausbildung zum/r Podologe/Podologin dauert mindestens 2 Jahre in Vollzeit und 3 Jahre in Teilzeit.
Erst nach bestandener Prüfung darf man die Berufsbezeichnung tragen staatlich anerkannte/r Podologen/-in tragen.. Mit dieser – seit 2002 von Gesetzen her geschützten Berufsbezeichnung dürfen Podolog:Innen auch multimorbide Patient:Innen behandeln.
Darunter fallen beispielsweise Patienten mit allen Formen von Diabetes mellitus, periphere arterielle Verschlusskrankheiten, chronisch venöse Insuffizienz oder rheumatischen Erkrankungen.
Somit decke ich als Podologin fachübergreifend verschiedene Bereiche am Fuß ab.